Die Menschenrechtssituation in Nordkorea aus Sicht der UN-Generalversammlung
Der UN Bericht bildet einen Höhepunkt der Auseinandersetzung mit der Menschenrechtssituation in Nordkorea innerhalb der Vereinten Nationen.
Angesichts der detaillierten Befunde des UN Berichts drückte die UN Generalversammlung noch im selben Jahr in der Resolution A/RES/69/188 ihre tiefe Besorgnis über die Menschenrechtssituation in Nordkorea aus. Unter Verurteilung der langanhaltenden und fortexistierenden, systematischen, weitverbreiteten und schweren Verletzungen von Menschenrechten (vgl. A/RES/69/188: Ziffer 1) empfahl die Generalversammlung dem UN-Sicherheitsrat die Situation in Nordkorea an den Internationalen Strafgerichtshof zu überweisen (vgl. ebd.: Ziffer 8). Den Link zur Resolution in Englisch finden Sie hier:
A/RES/69/188
und in Deutsch hier:
Seit der Veröffentlichung des UN Berichts verabschiedete die UN-Generalversammlung jährlich Resolutionen zur Menschenrechtssituation in Nordkorea. In den Präambeln bzw. den „preambular paragraphs“ wird auf zurückliegende Ereignisse eingegangen und die Themen angerissen, auf die sich die nachfolgenden Klauseln, die „operative paragraphs“ (nummeriert) beziehen. Die Präambeln legen die thematischen Schwerpunkte fest, die mit der Resolution adressiert werden sollen. Auf den Rahmen der Präambeln aufbauend, werden in den Klauseln aspektspezifische Meinungen oder Haltungen zum jeweiligen Thema wiedergegeben, die völkerrechtlich nicht bindend einen empfehlenden Charakter haben können.
Eine Einsicht in die englischsprachigen, zum Teil auch in die deutschsprachig übersetzten Resolutionen, erhalten Sie über die folgenden Links. Mit der Einsicht haben Sie die Möglichkeit, sich die Standpunkte der internationalen Staatengemeinschaft als Ergebnisse des gemeinsamen Austauschs (in der UN-Generalsversammlung sind alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit einer Stimme vertreten) über die Menschenrechtsituation in Nordkorea zu erschließen.
2015 A/RES/70/172
2016 A/RES/71/202
Auch in deutscher Sprache einsehbar
2017 A/RES/72/188
Ebenfalls in Deutsch einsehbar:
2018 A/RES/73/180
Ebenfalls in Deutsch einsehbar:
2019 A/RES/74/166
Ebenfalls in Deutsch einsehbar:
2020 A/RES/75/190
Ebenfalls in Deutsch einsehbar
Der UN Sicherheitsrat und die Menschenrechtssituation in Nordkorea
Der UN Sicherheitsrat setzte sich bisher auf insgesamt vier Treffen mit der Menschenrechtssituation in Nordkorea auseinander. Die Thematisierung erfolgte jeweils aus Anlass eines Antrags (Letter), die von Mitgliedern des UN Sicherheitsrates beim Sicherheitsratspräsidenten eingereicht wurden. Die Anträge zu den jeweiligen Treffen finden Sie unter den nachfolgenden Links.
2014 S/2014/872
2015 S/2015/931
2016 S/2016/1034
2017 S/2017/1006
Auf den Treffen bringen die Sicherheitsratsmitglieder sowie die hohen Vertreter der UN ihre Einschätzungen zur Menschenrechtssituation und dessen Auswirkungen auf den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit zum Ausdruck. Die Mitschriften zu den Redebeiträgen der Sicherheitsratsmitglieder und der geladenen UN Vertreter zum Agendapunkt „Die Situation in der Demokratischen Volksrepublik Korea“, können Sie den nachfolgenden Links entnehmen.
2014 S/PV.7353
2015 S/PV.7575
2016 S/PV.7830
2017 S/PV.8130
1. Treffen – 2014 S/PV.7353
Das erste Treffen des UN Sicherheitsrates geht zurück auf den Antrag S/2014/872, der von drei der fünf ständigen und sieben der zehn nicht ständigen Mitglieder beim Sicherheitsratspräsidenten eingereicht wurde. Als Grund für die Antragsstellung wird die Besorgnis über das Ausmaß und die Schwere der Menschenrechtsverletzungen angeführt, die aus dem UN Bericht hervorgehen. Den Menschenrechtsverletzungen wird die Gefahr zugesprochen, einen destabilisierenden Einfluss auf die Region und auf die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit zu besitzen. Die antragstellenden Sicherheitsratsmitglieder erbitten aus dieser zugesprochenen Gefahr heraus die Menschenrechtssituation in Nordkorea unvoreingenommen gegenüber der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen als „Situation“ auf die Agenda zu setzen. Um dem UN Sicherheitsrat den Erhalt weiterer Informationen u.a. zur Menschenrechtssituation und dessen Auswirkungen auf den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit zu ermöglichen, soll in dem beantragten Treffen eine Unterrichtung durch hohe Vertreter des UN Sekretariats und des Büros des Hochkommissaren für Menschenrechte der UN erfolgen. Die Unterrichtung ist auch in allen folgenden Anträgen das Anliegen der antragstellenden Sicherheitsratsmitglieder.
Die Einschätzungen der hohen UN Vertreter, die den Einladungen des jeweiligen Antrags folgend den UN Sicherheitsrat unterrichten, sind im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben:
Auf dem ersten Treffen im Jahr 2014 bringt der geladene stellvertretende Generalsekretär für politische Angelegenheiten zum Ausdruck, dass die politischen Herausforderungen sowie die Herausforderungen in den Bereichen Menschenrechte, Sicherheit und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen miteinander wechselwirken und sich gegenseitig verstärken (vgl. S/PV.7353: 4). Die Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea verdienen dabei genauso die internationale Aufmerksamkeit wie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (vgl. ebd.: 3).
Der stellvertretende Generalsekretär für Menschenrechte in Vertretung für den Hochkommissar sprechend, wünscht sich ein Mitgefühl für die gegenwertigen Opfer auf der koreanischen Halbinsel, wie es von Nordkorea für die koreanischen Opfer während des zweiten Weltkriegs artikuliert wird (vgl. ebd.: 4f.); Dass heißt für gegenwertige „victims of extermination, of murder, of enslavement and torture; victims of rape, forced abortion and other sexual violence; victims of persecution on the basis of political, religious, racial and gender grounds; people who have been forcibly transferred; those whose loved ones have been abducted or disappeared without a trace; people who have been deliberately starved for long periods of time“ (ebd.: 5). Nur in seltenen Fällen hätte sich der UN Sicherheitsrat mit einer so umfassenden Fülle von Menschenrechtsverletzungen befassen müssen, wie sie im UN Bericht vorgelegt wurden (vgl. ebd.). Das Klassensystem Songbun, die Verwehrung von Lebensmitteln als Mittel zur Kontrolle der Bevölkerung und die Aufzählung von Gefahren, die Nordkoreaner/innen ausgesetzt sind, die es schafften, aus dem Land zu fliehen oder gefangengenommen und zurückgesendet werden, werden ebenso wie die Gefangenenlager direkt zur Sprache gebracht (vgl. ebd.). „The commission expressed its deepest horror at the Democratic People’s Republic of Korea’s political prison-camp system — kwanliso — whose inmates suffer deliberate starvation, forced labour, execution, torture, rape, forced abortion and infanticide. The commission estimated that hundreds of thousands of prisoners have perished in those camps over the past 50 years and that they currently hold 80,000 to 120,000 people” (ebd.).
Eine Gefährdung des regionalen Friedens und der regionalen Sicherheit gehe deshalb von Nordkorea aus, da die nordkoreanische Regierung das Militär und das Atomprogram auf Kosten der Menschenrechte des nordkoreanischen Volkes priorisiert (vgl. ebd.). Die umfassenden Menschenrechtsverletzungen übten dabei einen signifikanten Einfluss auf den regionalen Frieden und die regionale Sicherheit aus, der in Form von Entführungen ausländischer Staatsbürger, dem erzwungenem Verschwindenlassen und illegalem Handel bis hin zur Flucht von verzweifelten Nordkoreaner/innen in Erscheinung tritt (vgl. ebd.). Die Menschenrechte in Nordkorea verdienten es, die volle Aufmerksamkeit des UN Sicherheitsrates zu erhalten (vgl. ebd.). Ein realer Wandel in der Menschenrechtssituation in Nordkorea erfordere nicht nur Reformen sondern auch Rechtsprechung (vgl. ebd.: 6). Die Initiierung von Reformen und die Herbeiführung von Rechenschaftsplicht durch Rechtsprechung liege im Falle Nordkoreas beim UN Sicherheitsrat (vgl. ebd.).
2. Treffen – 2015 S/PV.7575
Auf dem zweiten Sicherheitsratsteffen im Jahr 2015 drückt der geladene Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten die Pflicht Nordkoreas aus, dass nordkoreanische Volk vor den schwersten Verbrechen im Völkerrecht zu schützen, die dem Staat aus seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen erwächst (vgl. S/PV.7575: 3). Diese Verpflichtung gegenüber der nordkoreanischen Bevölkerung bestehe auch für die internationale Gemeinschaft ebenso wie die Verpflichtung, die Auswirkungen der schweren Menschenrechtssituation für die regionale Stabilität zu berücksichtigen (vgl. ebd.). Anstrengungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Nordkorea müssten dabei Hand in Hand mit Anstrengungen gehen, die dazu führen, dass sich die Täter der Verbrechen zu verantworten haben (vgl. ebd.). Die Gefahr der Menschenrechtsverletzungen für die regionale Stabilität begründe sich aus geschichtlichen Erkenntnissen (vgl. ebd.): „History has shown that serious violations of human rights often serve as warning signs of instability and conflict, especially in the absence of accountability for such violations“ (ebd.).
Der UN Hochkommissar für Menschenrechte betrachtet die „institutional nature and severity“ (ebd.: 5) der Menschenrechtsverletzungen durch den nordkoreanischen Staat ebenfalls als Gefahr für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit (vgl. ebd.). Die anhaltenden Verletzungen und die systemischen Fehler Nordkoreas bergen das Potential von Spannungen in sich, die sich zu einem Punkt entwickeln können, ab dem die Region betroffen sein wird (vgl. ebd.: 6). Um Spannungen zu reduzieren, muss die internationale Gemeinschaft gemeinsam sicherstellen, dass die Menschenrechte in Nordkorea respektiert werden (vgl. ebd.). „Adressing the chronic human rights situation in that country is urgent and long overdue” (ebd.). Die Entführung ausländischer Staatsbürger, erzwungenes Verschwindenlassen, Menschenschmuggel und fortbestehende Fluchtbewegungen machen den destabilisierenden Einfluss der Menschenrechtssituation in Nordkorea auf die Region deutlich (vgl. ebd.: 5). Millionen Nordkoreaner/innen würden weiterhin grundlegende Rechte und Freiheiten verwehrt
werden (vgl. ebd.). Das eine große Breite von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Nordkorea begangen wurden, wurde bereits unmissverständlich deutlich gemacht (vgl. ebd.). Die Täter der Verbrechen verdienten es zur Rechenschaft gezogen zu werden; die sie den Opfern schuldig sind (vgl. ebd.).
3. Treffen – 2016 S/PV.7830
Auf dem dritten Sicherheitsratstreffen im Jahr 2016 bezeichnet der stellvertretende Generalsekretär der UN die Menschenrechtssituation in Nordkorea als Angelegenheit von großer Besorgnis, die die Aufmerksamkeit der UN fordert (vgl. S/PV.7830: 5). Die nordkoreanische Regierung habe keinen effektiven Einsatz gezeigt, um den Menschenrechtsverletzungen Abhilfe zu leisten (vgl. ebd.). Obwohl die Gewinnung von Informationen aus Nordkorea zur Entwicklung der Menschenrechtssituation schwerfällig ist, weisen diejenigen gewonnenen Informationen fortbestehende Muster von ernsten Menschenrechtsverletzungen auf sowie wenn überhaupt nur geringste Anzeichen einer Verbesserung (vgl. ebd.).
Die Menschen in Nordkorea sind auf Grund der Restriktionen und der Risiken, denen sie durch den nordkoreanischen Staat ausgesetzt sind, wenn sie ihre Rechte ausüben wollen, nicht im Stande, ihren Stimmen Gehör zu verschaffen (vgl. ebd.). „The most vulnerable continue to suffer from a cruel network of political prison camps, an exploitive economic system and widespread discrimination based on social status” (ebd.). Auch der stellvertretende Generalsekretär verweist darauf, dass die Geschichte gezeigt habe, dass schwere Menschenrechtsverletzungen ein Warnzeichen für Instabilität und Konflikt darstellen, die bereits jetzt zum Beispiel durch fliehende Menschen aus Nordkorea die Verbindung zum internationalen Frieden und der internationalen Sicherheit darstellen (vgl. ebd.). Einen langanhaltenden Frieden und Stabilität herzustellen bedürfe der Gerechtigkeit für die Opfer und Widergutmachung (vgl. ebd.). Die internationale Gemeinschaft trage dabei die gemeinsame Verantwortung, die nordkoreanische Bevölkerung vor den aller schwersten Verbrechen zu schützen (vgl. ebd.: 6). Sie müsse unter sehr deutlicher Wortwahl dem Prinzip und der Norm der Schutzverantwortung gerecht werden und die Auswirkungen der Menschenrechtssituation in Nordkorea für die regionale Stabilität beachten (vgl. ebd.).
Der UN Menschenrechtsrat, die UN Generalversammlung und der UN Sicherheitsrat sowie die gesamten UN sollten alle zur Verfügungen stehenden Maßnahmen ergreifen, um den Menschen in Nordkorea eine bessere Zukunft zu schaffen (vgl. ebd.).
Der stellvertretende Generalsekretär für Menschenrechte und Vorsitz des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte bringt zum Ausdruck, dass die bereits auf dem letzten UN Sicherheitstratstreffen geäußerten Besorgnisse über die wirklich erschreckenden Menschenrechtsverletzungen nur noch weitergewachsen sind (vgl. ebd.: 6). Ranghohe nordkoreanische Staatsorgane hätten darin versagt, Politiken zum Schutz von Menschenrechten zu schaffen (vgl. ebd.). Die Art und das Ausmaß der Verletzungen unterstrichen eindeutig die Verbindung zwischen Menschenrechten und Frieden und Sicherheit (vgl. ebd.). Die Wahrnehmung von politischen und bürgerlichen Rechten ist weiterhin fasst vollständig beschränkt (vgl. ebd.:.7). Ihre Verletzungen konnten durch geflohene Nordkoreaner/innen ebenso bestätigt werde wie die Existenz der Gefängnislager durch Sattelitenaufnahmen (vgl. ebd.6f.). Auch die Erfüllung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte steht vor erheblichen Herausforderungen, obwohl sich die nordkoreanische Regierung zur Verbesserung der Lebenssituation der Nordkoreaner/innen verschrieben hat (vgl. ebd.: 7). Das Verteilungssystem von Lebensmitteln funktioniere dabei nur für ein paar privilegierte Klassen (vgl. ebd.). Die Lebenschancen werden weiterhin durch Diskriminierungen von Personen abhängig ihres familiären Hintergrunds auf Grund des Songbun-Systems bestimmt (vgl. ebd.). Das Versagen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, berge dabei die Samen für weitere Instabilität und Spannungen (vgl. ebd.: 8). Die Verbesserung der Menschenrechte wird nicht nur die Lebensgrundlagen und die Würde der Menschen in Nordkorea schützen, sondern auch eine langanhaltende Sicherheit und Stabilität fördern (vgl. ebd.). Eine Eskalation von Spannungen werde das Land weiter Isolieren und die nordkoreanische Bevölkerung wird wie immer die schrecklichen Konsequenzen auf Kosten ihrer Menschenrechte tragen (vgl. ebd.).
4. Treffen – 2017 S/PV.8130
Auf dem vorerst letzten Treffen des Sicherheitsrates im Jahr 2017 konstatierte der stellvertretende Generalsekretär für politische Angelegenheiten, dass es keine Anzeichen einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in Nordkorea gebe (vgl. S/PV.9130: 5). Da Nordkorea seiner Verantwortung nicht nachkomme, die nordkoreanische Bevölkerung vor den schwersten Verbrechen unter dem Völkerrecht zu schützen, liege in diesem Fall die Verantwortung bei der internationalen Gemeinschaft (vgl. ebd.). In dem letzten Jahr habe sich das Sicherheitsumfeld im Rahmen der anhaltenden nordkoreanischen Atom- und Raketentests negativ auf die Menschenrechte ausgewirkt: Nordkorea hat der Bewegungsfreiheit von Nordkoreaner/innen sowohl innerhalb als auch Landesgrenzen überschreitend schwere Einschränkungen auferlegt, die dazu führten, dass Nordkoreaner, insbesondere Frauen, einen noch höheren Preis zahlen müssen, wenn sie versuchen, dem Land zu entkommen (vgl. ebd.). Nordkoreanische Flüchtlinge die in China gefasst und nach Nordkorea zurückgeschickt werden, sind dabei dem Risiko von Folter und schlechter Behandlung ausgesetzt (vgl. ebd.: 6). Zum wiederholten Male wird an die UN, auch an den UN Sicherheitsrat appelliert, alle zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um für die Menschen in Nordkorea eine bessere Zukunft zu schaffen (vgl. ebd.: 7).
Der UN Hochkommissar für Menschenrechte bedauert, dass es für ihn nach vielen Jahren der Unterrichtung des Sicherheitsrates unmöglich ist, irgendwelche signifikanten Verbesserungen in der Menschenrechtssituation vorweisen zu können (vgl. ebd.). Die internationale Sicherheitskrise, die aus den Handlungen der nordkoreanischen Regierung hervorgeht, sollten nicht die tiefen Sorgen über die Menschenrechtsituation der gewöhnlichen Menschen in Nordkorea negieren (vgl. ebd.). Die Sicherheitsspannungen scheinen die extrem ernsten Menschenrechtsverletzungen, die von 25 Mio. Nordkoreaner/innen ertragen werden müssen, noch zu verschärfen (vgl. ebd.). Flüchtlinge aus Nordkorea haben der UN davon berichtet, das beinahe jeder Lebensaspekt durch extrem weitverbreitete Verletzungen von Menschenrechten betroffen ist (vgl. ebd.). „[H]orrific conditions in the country’s large network of prison an labour camps” (ebd.) und eine zunehmende physische Abschottung des Landes in Form von Grenzbefestigungen werden genannt, ebenso wie der Tod des amerikanischen Touristen Otto Warmbier, dessen Blessuren die schweren Verletzungen wiedergeben, die die Menschen in Nordkorea unter der Entziehung ihrer Freiheiten aushalten müssen (vgl. ebd.: 8).
2020
Am 11. Dezember 2020 gaben Belgien, die Dominikanische Republik, Estland, Frankreich, Deutschland, Japan, das Vereinigte Königreich und die USA über Christoph Heusgen, dem deutschen Vertreter der deutschen Vertretung bei den UN eine gemeinsame Stellungnahme zur Menschenrechtssituation in Nordkorea ab. In ebenso deutlichen Worten wie die UN Vertreter zur Unterrichtung des Sicherheitsrates geben sie ihre Sichtweise auf die Verbindung der Menschenrechtsverletzungen mit der internationalen Sicherheit und dem internationalen Frieden, auch unter Eingang auf die Ausnutzung der Coronapandemie durch die nordkoreanische Regierung wieder. Den Link zum Originaltext in englischer Sprache finden Sie hier:
Joint Statement on the Human Rights Situation in the Democratic People’s Republic of Korea
Eine deutsche Übersetzung stellen wir Ihnen hier bereit:
Gemeinsame Stellungnahme zur Menschenrechtssituation in der Demokratischen Volksrepublik Korea
(Unautorisierte Übersetzung von SARAM, Lucas Titze)